EU-Förderung: Wohnsektor-Initiative zur Beschleunigung von Investitionen in die Photovoltaik

Welche Möglichkeiten gibt es auch für kleinere Wohnungsunternehmen und Genossenschaften EU-Fördermittel abzurufen? Diese Frage wurde uns häufig gestellt und nun gehen wir es an:

Während in der Vergangenheit gesetzliche und finanzielle Hürden eine großflächige Einführung von Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern verhinderten, können Wohnungsunternehmen nun einen großen Teil des verfügbaren Dachpotenzials aktivieren, um von der Energiewende zu profitieren. In Kombination mit verbesserten Überwachungs-, Wartungs-, Abrechnungs- und Datendiensten können die Investitionen in Photovoltaikanlagen erheblich beschleunigt werden.

Um diese Herausforderungen zu überwinden und Investitionen zu beschleunigen, wollen wir aufbauend auf Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien, wo es Gruppen von (sozialen) Wohnungsunternehmen gemeinsam gelungen ist, groß angelegte Investitionen zu beschleunigen, um einen großen Teil ihrer Wohngebäude mit Photovoltaik auszustatten.

Wir sind der Meinung, dass dieses erfolgreiche Konzept der Nachfragebündelung und die Koordination von Investitionen in größere Projekte auf Deutschland übertragen werden kann. Ziel ist zunächst, einen Antrag auf EU-Förderung zu stellen. Mit den EU-Mitteln soll dann eine Struktur aufgebaut werden, die künftig die gemeinsame Beschaffung und den gemeinsamen Betrieb von Photovoltaikanlagen inkl. entsprechender Mieterstrommodelle usw. im Auftrag der beteiligten Wohnungsunternehmen umsetzt.

Das klingt kompliziert, diese Vorgehensweise birgt aber mindestens vier wesentliche Vorteile:

  • Die entstehende Unternehmung ist auf Dauer vollständig in der Hand der beteiligten Wohnungsunternehmen. Sie sind also in dieser Sache auf Dauer unabhängig z. B. von großen (externen) Energieunternehmen und bestimmen selbst über ihre Dächer und Anlagen usw. und die zu erzielenden Vorteile kommen dem eigenen Unternehmen bzw. den eigenen Mietern/Mitgliedern zugute.
  • Die Aufgabe kann trotz der hohen Komplexität auch durch kleine Wohnungsunternehmen umgesetzt werden, ohne dass sie wirklich „inhouse“ (also im eigenen Unternehmen) durchgeführt werden muss.
  • Das Geschäftsmodell ist skalierbar und kann ausgeweitet werden: weitere Interessierte können auch später noch mitmachen und neben PV-Modulen könnten zukünftig auch andere Leistungen von dieser Gesellschaft erbracht werden.
  • Das Risiko für die einzelnen beteiligten Unternehmen ist überschaubar: Zunächst geht es nur um ein geringes Investment, um überhaupt den Antrag stellen zu können. Später entstünde eine selbständige Gesellschaft bzw. Struktur, deren Haftung zu klären ist, die aber in einem sehr überschaubaren und beherrschbaren (erprobten) Geschäftsfeld arbeitet. Die Möglichkeiten eines Exits können dennoch im Verlaufe der Aufbauphase der Gesellschaft diskutiert werden.

Zunächst geht es darum, antragsfähig zu werden, um den Aufbau der Gesellschaft durch EU-Mittel gefördert zu bekommen. Hierfür braucht es zunächst weitere interessierte Unternehmen.

Zusammen wird mit Arno Schmickler und Sebastian Garnier von AxHA der Antrag auf EU-Fördermittel vorbereitet.

Die Wohnungsbaugesellschaft Lünen, die Meinerzhagener Baugesellschaft mbH, die Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH, die Lüdenscheider Wohnstätten AG, die Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH, die Hattinger Wohnungsgenossenschaft sowie der Spar- und Bauverein e.G. Velbert sind bereits dabei!

Möchten Sie mitmachen? Dann melden Sie sich bei Rabea Bieckmann (rabea.bieckmann [at] inwis.de) oder Torsten Bölting (torsten.boelting [at] inwis.de), um weitere Informationen zu erhalten.